Briefabstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid

Ordnung und Soziales - Bürgerservice - Briefwahlunterlagen
Rathaus 3 / Palazzo
Schulstraße 34
65474 Bischofsheim
Telefon: 06144 / 404-60
E-Mail: wahlen@bischofsheim.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Ben Stroh - b.stroh@bischofsheim.de - 06144 404-123 - Raum 30.6

Nora Zobus - n-t.zobus@bischofsheim.de - 06144 404-123 - Raum 30.3

Abstimmungsberechtigte, die am Tag des Bürgerentscheids nicht in ein Abstimmungslokal gehen können (Urlaub, Krankheit etc.), können Ihre Stimme auch per Briefabstimmung abgeben. Dazu benötigen Sie sogenannte Briefabstimmungsunterlagen, die aus einem Stimmschein, einem blauen Stimmzettelumschlag, einem roten Wahlbriefumschlag, dem Stimmzettel und einer Erläuterung bestehen.

Der einfachste und schnellste Weg ist, die Briefabstimmungsunterlagen hier Online anzufordern. Bei diesem Weg der Beantragung werden Ihnen die Unterlagen dann automatisch an Ihre Wohnanschrift oder an die abweichend angegebene Adresse zugeschickt.

Wenn Ihnen eine Beantragung Online nicht möglich ist, können Sie die Unterlagen auch per E-Mail an wahlen(at)bischofsheim.de anfordern und dann bei uns abholen. Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an.

Die Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen ist auch mit Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung (Antrag auf der Rückseite) schriftlich möglich, die Sie uns auf dem Postweg zukommen lassen oder in den Briefkasten vor dem Rathaus einwerfen können.

Außerdem können Sie auch im Bürgerservice vorbeikommen und dort die Unterlagen abholen oder direkt Ihre Stimme abgeben.

Unterlagen für eine andere Person können Sie nur erhalten, wenn diese Sie durch eine Vollmacht hierzu autorisiert hat. Die dazu notwendige Vollmacht ist auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung enthalten. Als Bevollmächtigte/r müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie über die gesamte Zeit der möglichen Beantragung nur für insgesamt vier Personen Briefabstimmungsunterlagen ausgehändigt bekommen können.

Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich!

Die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen für den Bürgerentscheid kann bis zum 10.05.2024, 12.00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass die postalische Versendung der Unterlagen und daher auch die Onlinebeantragung nur bis einschließlich 06.05.2024 möglich ist.

Die roten Wahlbriefumschläge müssen am Tag des Bürgerentscheids (12.05.2024) bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen. Beachten Sie bei einer postalischen Rücksendung bitte, dass am Samstag vor dem Bürgerentscheid letztmalig Abstimmungsbriefe bei der Post abgeholt werden. Wir empfehlen Ihnen daher die Abstimmungsbriefe in den Rathausbriefkasten, Schulstraße 13, einzuwerfen.

Bei einer plötzlichen Erkrankung können Briefabstimmungsunterlagen auch noch am 11.05.2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr und am Tag des Bürgerentscheids von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr abgeholt werden.

Sollten Sie in dem Ihnen zugewiesenen Abstimmungslokal nicht wählen können, weil dieses z. B. nicht barrierefrei ist, können Sie ebenfalls Briefabstimmungsunterlagen beantragen und mit dem darin enthaltenen Stimmschein (nicht mit der Abstimmungsbenachrichtigung oder einem Ausweis) in jedem Abstimmungslokal in Bischofsheim Ihre Stimme abgeben.