Gewerbesteuer

Finanzen, Steuern und Grundstücksmanagement I
Rathaus 1
Schulstraße 13
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre AnsprechpartnerInnen

Bernhard Kreppel - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-531 - Raum 10.3.1

Simone Fabian - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-532 - Raum 10.3

Patricia Zaia - steueramt@bischofsheim.de - 06144 404-533 - Raum 10.3

Ab dem Jahr 1998 entfällt die Besteuerung des Gewerbekapitals. Die Gewerbesteuer für die Jahre ab 1998 wird nach dem Gewerbeertrag berechnet.

Der Ertrag ist der nach dem Einkommens- oder Körperschaftssteuergesetz ermittelte Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, nach Berücksichtigung eines möglichen Freibetrages sowie möglicher Zurechnungen bzw. Kürzungen, und der Multiplikation mit einer Steuermesszahl.

Das Ergebnis hiervon ist der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und weist als Ergebnis die Steuerlast aus.

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt zur Zeit 420 v. H.