Parkausweis für Schwerbehinderte

Ordnung und Soziales - Ordnung und Verkehr
Rathaus 2
Schulstraße 15
65474 Bischofsheim

Öffnungszeiten:
Zu den folgenden Zeiten ist ein telefonischer Kontakt möglich:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag zusätzlich von 13.30 - 15.00 Uhr
und am Donnerstag zusätzlich von 13.30 - 18.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Helga Eckert - h.eckert@bischofsheim.de - 06144 404-213 - Raum 21.8

Anke Harth - a.harth@bischofsheim.de - 06144 404-212 - Raum 21.8

Auf Antrag stellt die hiesige Straßenverkehrsbehörde Schwerbehinderten mit den Merkmalen „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) oder „Bi“ (blind) einen Parkausweis für Schwerbehinderte aus.

Dieser Ausweis berechtigt unter anderem zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol. Er ist personenbezogen und kann nur vom Behinderten selbst oder in dessen Beisein genutzt werden

Es fallen keine Gebühren an.